Die neue DSGVO – Datenschutz Grundverordnung der EU hat uns dazu veranlasst eine Agenturpartnerschaft mit eRecht24.de einzugehen. Diese Partnerschaft ermöglicht es uns unseren Kunden rechtssichere Internetseiten zu realisieren und somit die Gefahr einer Abmahnung zu minimieren.

DSGVO – Datenschutz Grundverordnung

Nach langen Verhandlungen erfolgte im Dezember 2015 die europäische Einigung auf eine EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Diese führt zu einer Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzrechtes. Während bisher nationale Gesetzgebungen auf Grundlage der EU-Datenschutzrichtlinie erhebliche Unterschiede ergaben, wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung direkt geltendes Recht in allen Staaten der Europäischen Union. Kleinere Unterschiede werden sich durch Öffnungsklauseln der Einzelstaaten sicher zukünftig noch ergeben.

Ziel der EU- DSGVO.

Das Ziel der EU-Datenschutz-Grundverordnung ist der Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten (Art. 1 Abs. 2 ) sowie der freie Verkehr personenbezogener Daten (Art. 1 Abs. 3 ).

Die vorangestellten Ziele sollen durch die in Art. 5  festgelegten Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten erreicht werden: Rechtmäßigkeit, Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit, Rechenschaftspflicht.

Die Datenschutz-Grundverordnung wird das europäische Datenschutzrecht nicht völlig umwerfen, gilt jedoch als eine Herausforderung für alle Betreiber von Interntprojekten. Die Gefahr abgemahnt zu werden weil man aus Unwissenheit Fehler in Impressum oder Datenschutzbedingungen gemacht hat steigt wieder deutlich an.

Zeitplan der EU-Datenschutz Grundverordnung

  • März 2016: offizielle Fassung der deutschen EU-DSGVO
  • April 2016: Beratung des EU-Ministerrats und Abstimmung im Europäischen Parlament
  • 25. Mai 2018: Verbindliche Anwendung der EU-Datenschutz-Grundverordnung